Krafträder - mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
- bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.